Kranken- und Behindertenfahrten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn es um stationäre Behandlungen oder Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen geht. Für andere medizinisch notwendige Beförderungen kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung nach Muster 4 (Krankentransportschein) ausstellen. Diese müssen Sie für einen Nachweis im Original bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Fahrten zu stationären Behandlungen
- Dialysefahrten sowie Chemo- und Strahlentherapie
- Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden werden kann
- Fahrten zu ambulanten Operationen, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden werden kann
- Fahrten zu ambulanten Maßnahmen, wenn die Person einen Schwerbehindertenausweis mit Vermerk aG besitzt
Wichtig ist, dass Sie nicht ohne Rücksprache mit Arzt und Kasse eine Krankenfahrt bestellen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie die Kosten für diese dann nicht erstattet. Möchten Sie mit uns fahren, klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt und reichen Sie die entsprechende Verordnung vor Antritt der Fahrt bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Abrechnung erfolgt dann nach der Fahrt mit Ihrer Kasse. Einige Krankenkassen bieten auch Modelle ohne Vorauskasse.
Für weitere Fragen zum versicherungstechnisch korrekten Vorgehen bei der Bestellung Ihrer Krankenfahrt stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sollte es Unklarheiten geben, rufen Sie uns am besten einfach an.