Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Service um keinen Krankentransport, sondern um eine Kranken- oder Behindertenfahrt handelt. Bei einem qualifizierten Krankentransport braucht der Patient eine medizinische Betreuung durch einen Sanitäter und das Fahrzeug muss medizinische Ausrüstung bieten. Einfache, sogenannte "unqualifizierte" Krankenfahrten brauchen dies nicht. Auch unsere Fahrzeuge sind nicht mit medizinischen Geräten bestückt oder mit medizinischem Betreuungspersonal besetzt. Auch Notfallfahrten, bei denen eine medizinische Versorgung im Sinne eines Rettungsdienstes nötig ist, können wir daher nicht bieten. Bei einfachen Kranken- und Behindertenfahrten sind wir aber vollumfänglich für Sie da.
Kranken- und Behindertenfahrten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn es um stationäre Behandlungen oder Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen geht. Für andere medizinisch notwendige Beförderungen kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung nach Muster 4 (Krankentransportschein) ausstellen. Diese müssen Sie für einen Nachweis im Original bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wichtig ist, dass Sie nicht ohne Rücksprache mit Arzt und Kasse eine Krankenfahrt bestellen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie die Kosten für diese dann nicht erstattet. Möchten Sie mit uns fahren, klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt und reichen Sie die entsprechende Verordnung vor Antritt der Fahrt bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Abrechnung erfolgt dann nach der Fahrt mit Ihrer Kasse. Einige Krankenkassen bieten auch Modelle ohne Vorauskasse.
Für weitere Fragen zum versicherungstechnisch korrekten Vorgehen bei der Bestellung Ihrer Krankenfahrt stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sollte es Unklarheiten geben, rufen Sie uns am besten einfach an.
Ralf Büttgen Kranken- u. Behindertenfahrdienst
Sperlingsweg 58, 50389 Wesseling, Deutschland